Rechtsanwalt Markus Harwardt

Betreuungsrecht

Kann ein Mensch seine Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst regeln und damit keine Entscheidungen mehr im eigenen Interesse treffen, 
ist eine Betreuung notwendig.  
Dieser Fall tritt meistens dann ein, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt, 
wenn jemand dement wird oder geistig oder körperlich so beeinträchtigt ist, 
dass er oder sie nicht mehr selbstständig entscheiden kann. 
Das kann auch ganz plötzlich geschehen durch einen Schlaganfall, Herzinfarkt oder einen Unfall. 

Eine rechtliche Betreuung kann in Deutschland ausschließlich von einem Gericht bestellt werden. Wer diese Betreuung übernimmt und welche Entscheidungsbefugnisse der Betreuungsperson übertragen werden, legt ebenfalls das Gericht fest. 
Dabei geht es immer darum, dass im Sinne und zum Wohl der betreuten Personen gehandelt und entschieden wird.

Die wichtigste Aufgabe der Betreuerin oder des Betreuers ist, stets Ihre Wünsche zu beachten und möglichst in Ihrem Sinne zu entscheiden. 

Außerdem darf die gesetzliche Betreuung ausschließlich für die Bereiche entscheiden, für die sie vom Gericht beauftragt wurde. 
Die üblichen Entscheidungsbereiche einer gesetzlichen Betreuung sind:

Gesundheitssorge
Ärztliche Behandlungen sicherstellen
Behandlungen im Krankenhaus veranlassen
Pflegedienste beauftragen
Reha-Maßnahmen einleiten

Vermögenssorge
Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
Unterhaltspflichten prüfen
Schuldenregulierung einleiten
Erbangelegenheiten regeln
Vermögen und Finanzen wirtschaftlich sinnvoll verwalten
Einwilligungsvorbehalt

Aufenthaltsbestimmung
geeigneten Wohnort finden
Leben in der eigenen Wohnung sichern
Interessen gegenüber einer Einrichtung vertreten
Mietverträge und Heimverträge prüfen und abschließen

 Behördenangelegenheiten
Interessen der Betreuten vertreten
Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
Ansprüche durchsetzen

Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen 
 Eine freiheitsentziehende Unterbringung liegt vor, 
wenn der Betroffene gegen seinen Willen auf einer geschlossenen Station, 
also beispielsweise in einem räumlich abgegrenzten Bereich 
eines Krankenhauses oder Heimes (Einrichtung) 
für eine gewisse Dauer festgehalten wird.
Die rechtliche Betreuung kann nur von Betreuungsgerichten angeordnet werden, die zu den Amtsgerichten gehören. 

In der Regel kommt der Antrag von Familienangehörigen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Nachbarn oder Vermieterinnen oder Vermietern. 
Betroffene selbst können sich ebenfalls beim Betreuungsgericht melden, wenn sie das Gefühl haben, Unterstützung zu benötigen. 

Anschließend prüft die Richterin oder der Richter, ob eine dauerhafte Betreuung infrage kommt. Dauerhaft bedeutet in diesem Fall, dass die Betreuung auf einen Zeitraum von sieben Jahren festgelegt und nach Ablauf neu geprüft wird. Ihnen bleibt dennoch das Recht vorbehalten, Ihre Betreuung jederzeit prüfen zu lassen, 
um diese gegebenenfalls vor Ablauf der sieben Jahre zu beenden. 

Falls nötig, kann das Gericht die Betreuungsperson absetzen und eine andere Person mit der Betreuung beauftragen. Nachdem die gesetzliche Betreuung gerichtlich angeordnet wurde, prüfen die Behörden, wer die Betreuung übernimmt.

Den rechtlichen Bestimmungen zu Folge muss ein Betreuungsgericht einen Verfahrenspfleger einsetzen, wenn einem Menschen ein rechtlicher Betreuer an die Seite gestellt werden soll. Ein Verfahrenspfleger ist dann notwendig, „wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist“, so der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil. 

Der Verfahrenspfleger soll im Betreuungsverfahren für die Rechte des zu Betreuenden eintreten.

Sie haben offene Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Betreuung? 
Oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der rechtssicheren und maßgeschneiderten Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? 

Ich berate Sie gerne eingehend und vertrete Ihre Interessen, wenn nötig, 
auch vor dem Betreuungsgericht.