Rechtsanwalt Markus Harwardt

Strafrecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Strafverteidigung im Allgemeinen Strafrecht, im Jugendstrafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht. Dazu zählen die Bereiche:

Strafanzeige,
Durchsuchung,
Festnahme,
Untersuchungshaft,
Strafbefehl,
Anklageschrift,
Berufung und Revision
sowie das Ermittlungsverfahren.


Oftmals ist das Strafrecht für den Beschuldigten schwer zu durchschauen, der Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft unerwünscht und oftmals einschüchternd.

Häufig kennt der Beschuldigte seine Rechte nicht, wenn er sie kennt, weiß er oft nicht, wie man diese Rechte gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht effektiv durchsetzt.

Die Folgen können - etwa im Falle einer Freiheitsstrafe - fatal sein. 
Aber auch dann, wenn man "nur" die Zahlung einer Geldauflage akzeptiert hat, allein weil man nicht wusste, wie man sich gegen die Vorwürfe wehrt, ist die Situation unbefriedigend.

Aufgabe des Strafverteidigers ist es in diesen Fällen die Rechte des Beschuldigten zu wahren und durchzusetzen, den Beschuldigten zu schützen und ihm zu helfen, gemeinsam mit ihm eine Verteidigungsstrategie zu entwerfen. 
Dazu gehört auch, ihm den Ablauf des strafrechtlichen Verfahrens genau zu erläutern und ihn gegebenenfalls auf die Hauptverhandlung vorzubereiten.

Je früher ein Strafverteidiger zurate gezogen wird, desto besser sind häufig die Chancen, im Verfahren eine Einstellung zu erreichen. Wichtige Weichen werden für die Strafverteidigung aber schon im Ermittlungsverfahren gestellt!

Deshalb der Ratschlag:
Wenn Sie Ärger mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft haben, nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht auf.

Ein Anruf wegen der Kosten, ein kurzes Gespräch über das Verfahren ist unverbindlich und kann nicht schaden! 

Warten Sie nicht einfach ab in der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt - 
diese Hoffnung hat sich schon oft als trügerisch erwiesen. 
Das gilt erst recht, wenn Sie als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei geladen wurden.

Oft kann ein Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren oder noch in der Hauptverhandlung die Einstellung des Verfahrens erreichen - gegebenenfalls gegen die Zahlung einer Geldauflage.

Aber auch dann, wenn eine Einstellung im konkreten Verfahren nicht in Betracht kommt, kann eine engagierte Verteidigung oft eine für den Betroffenen sehr viel günstigere Rechtsfolge erreichen. 

Gelingt dies, dann "lohnt" sich schon deshalb die Beauftragung des Strafverteidigers.