Rechtsanwalt Markus Harwardt

Verkehrsrecht

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten meiner Kanzlei gehört das Verkehrsrecht. 
Dazu gehören je nach Lage des konkreten Falls auch Rechtsfragen aus den Bereichen Strafrecht, 
öffentliches Recht und Zivilrecht.

Das Verkehrsrecht umfasst die folgenden Bereiche:

Schadensersatz-Recht (Verkehrszivilrecht)

Wenn Sie Betroffener oder Verursacher bei einem Verkehrsunfall sind, 
greift das Verkehrszivilrecht bzw. Schadensersatzrecht, 
denn es kann zu einem Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld kommen, 
bei dessen Abwehr oder Durchsetzung Ihnen ein Rechtsanwalt hilft. 

Da sich in solchen Verkehrsrecht-Fällen meisten Kfz- oder Privat-Haftpflicht-Versicherungen gegenüber stehen, 
spielen beim Schadensersatzrecht auch Aspekte aus dem Versicherungsrecht eine Rolle. 

Bei der Anspruch-Abwehr oder -Durchsetzung geht es z.B. um:

Versicherungsrecht

Kommt es bei einer Verkehrsstraftat wie z.B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss 
zu einem Verkehrsunfall, kommen häufig auch versicherungsvertragliche Probleme hinzu, 
denn viele Versicherungen kündigen dann einfach den Versicherungsvertrag. 

Konsequenz: 
Sie selbst werden dann als Versicherungsnehmer zur Zahlung des von der Versicherung zunächst 
bezahlten Schadens herangezogen. 

Wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung definierte Fristen oder Formalien einhält, 
was gelegentlich versäumt wird, 
kann diese Rückforderung je nach Fall 5.000 bis 10.000 Euro betragen. 

Auch hier kann Ihnen einen Anwalt helfen, weitere Forderungen abzuwehren. 

Deshalb der Ratschlag:
Ein Autounfall ist schnell passiert. Ist kein Zeuge vorhanden, sollten Sie die Polizei verständigen, 
damit die Unfallörtlichkeit dokumentiert wird und wenden Sie sich möglichst schnell an einen Rechtsanwalt. 
Dieser kann umgehend einen Sachverständigen hinzuziehen. 
Der Sachverständige hat im Streitfall die Möglichkeit, den Unfallhergang zu rekonstruieren 
und Ihnen kann zu Ihrem Recht verholfen werden. 

Verkehrsstrafrecht

Bei Fällen, die das Verkehrsstrafrecht berühren, 
nimmt der Rechtsanwalt die Verteidigung des Mandanten gegen den Vorwurf vor, 
dieser habe eine Straftat im Straßenverkehr begangen. Zu solchen Verkehrstraftaten gehören z.B.

Beim Verkehrsstrafrecht hilft Ihnen der Anwalt aber auch, 
wenn es zu einer vorläufigen oder die endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis 
oder einer Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis.

Bei Verkehrsstrafrecht-Fällen prüft der Rechtsanwalt zunächst, 
ob und in welchem Umfang eine Straftat verübt wurde. 
Nur so kann eine Geldstrafe und eine gegebenenfalls drohende Entziehung der Fahrerlaubnis 
in ihrer Dauer verringert werden. 

Ordnungswidrigkeitsrecht

Je nachdem was im Straßenverkehr passiert ist, wird ein Strafverfahren oder nur ein Bußgeldverfahren 
nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht eingeleitet. 
Wenn keine Anhaltspunkte für ein Strafverfahren erkennbar sind (Alkohol- oder Drogen-Nachweis), 
kommt es zu einem Bußgeldverfahren, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, 
z.B. wenn es zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung gekommen ist. 
Auch in solchen Verkehrsrecht-Fällen wird der Rechtsanwalt bei Bedarf tätig und prüft den Sachverhalt.

Beim Ordnungswidrigkeitenrecht regelt der Bußgeldkatalog, 
welche Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr mit Bußgeld oder Punkten und Fahrverbot geahndet wird.
Bei einer Ordnungswidrigkeit bemüht sich der Rechtsanwalt die Festsetzung eines Bußgeldes 
oder gebenenfalls die Anordnung eines Fahrverbots zu verhindern.

Wenn Ihnen z.B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, eine Geschwindigkeitsübertretung ab 26 km/h 
oder eine Rotlichtverstoß mit einer Rotphase länger als 1 Sekunde nachgewiesen wurde, 
sollten sich unbedingt von einem Anwalt vertreten lassen. 

Verkehrsverwaltungsrecht

Neben dem Abschleppen eines Fahrzeugs oder der Anordnung eines Fahrtenbuchs 
sind auch Entzug und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis im Verkehrsverwaltungsrecht geregelt.

Schon wenn ein fachärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologisches Untersuchung (MPU) droht, 
sollten sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.